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felge1966

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Posts posted by felge1966

  1. Mal eine kurze Frage zum Thema Heckscheibe und Heizung. Wäre es nicht sinnvoll, die automatisch einschaltenden Heizung abzuschalten?

    Gerade bei einer getönten Heckscheibe und fest eingebauten Trasportnetz sieht man doch eh nichts nach hinten durch die Scheibe.

    Allerdings suche ich derzeit noch eine Variante, die möglichst wenig Kolateralschäden verursacht.

    Die für mich einfachste Möglichkeit wäre, die Sicherung zu ziehen. Gibt es da Bedenken (Fehlermeldungen und weitere Auswirkungen)?

    Das Kabel von der Heizung abzubauen, ist aber keine Option für mich.

     

    Gruß Jörg

  2. Ich hatte meinen sMax nach einem schweren Schaden (fast Totalschaden) gleich bei einer freien Spezialwerkstatt (Karossierie/Lakiererei) zur Instandsetzung.

    Die haben allerdings auch selbst einige sMAX in Nutzung und kennen sich damit auch aus. Bei meinem FFH wäre da vermutich auch ein Werkstatt-Tourismus draus geworden.

    Allerdings habe ich den TÜV Termin um 3 Monate vorgezogen (zur Abnahme) und bei der nächsten Wartung auch danach meinen FFH noch einmal drüber sehen lassen.

  3. Bei unseren Gerichten wäre ich da etwas vorsichtig. Mit der Beweispflicht ist das so eine Sache, denn wenn der Gutachter feststellt, daß ein alter Bruch im Material ist, heißt es schnell - "das wusste der Verkäufer". Oftmals haben die Richter kein technisches Wissen und verlassen sich auf das Gutachten.
  4. Du solltest dich aber auch mal selbstkritisch hinterfragen, ob der Wagen wirklich 100%ig in Ordnung war, nicht daß dann das böse Erwachen kommt.

    Lass dir schon mal vom betreffenden Werkstattmeister den Zustand bei der Probefahrt schriftlich geben.Das wird nach meiner Sicht auf jeden Fall ein längerer Rechtsstreit, denn es kommt mit Sicherheit mindestens ein Gutachten ins Spiel, denn es muß ja geklärt werden, ob der Schaden vorher schon da gewesen sein kann.

     

    Gruß Jörg

  5. Für mich sieht es eher so aus, als ob sie verkehrt herum beschriftft ist (auf der Datenseite), denn eine DVD reflektiert auf der Beschriftungsseite nicht so das Licht.

    Ich würde mal davon ausgehen, daß eine selbstgebrannte DVD mittels Drucker beschriftet und so reklamiert wurde.

    Ansonsten ist das früher mal meine Lieblingsseite für DAUs gewesen.

     

    Wobei es heute auch noch gute Seiten gibt, wie z.Bsp: Fingers Welt

    http://www.fingers-welt.de/

    und dort auch zusätzlich lesenswert ist das Forum für den durchgeknallten Bastler

    http://www.fingers-welt.de/phpBB

     

    Gruß Jörg

  6. Mit Überwachungskameras überhaupt nicht. Der Monitor schaltet sich nur ein, wenn auch ein sauberes Videosignal vom Empfänger kommt.

    Bei mir ist die Rückfahrkamera inkl. Sender fest mit den Rückfahrscheinwerfern verbunden und senden nur beim Rückwärtsgang.

    Das einzigste Problem sind die Bastellösungen von Leuten, die beim Einbau den Sender permanent aktiv lassen und immer und überall ihr Bild von hinten übertragen.

    Aber zum Glück sind die nicht so häufig.

     

    Gruß Jörg

  7. Ich habe bei mir eine China Cam in der Kennzeichenbeleuchtung drin.

    Als Monitor habe ich einen 4,3" mit Funkübertragungskit verwendet um das Kabel nicht durch das ganze Auto zu ziehen.

    Der Monitor ist an der A-Säule neben dem Spiegel, dadurch muss ich nicht immer die Blickrichtung wechseln.

  8. Was ich bei meinen Ausführungen noch vergessen hatte:

    Du mußt den Wagen nach der Instandsetzung auf jeden Fall, auch wenn dir deine Werkstatt ein Kaufangebot macht, mindestens 6 Monate behalten. Sonst kannst du erhebliche Probleme mit der zahlenden Versicherung bekommen (Rückforderungen!).

    Ich habe den Wiederaufbau auch nicht bereut.

    Mein Unfall war übrigens der: http://forum.s-max-club.de/topic/3137-unfall-im-kreisel/

     

    Gruß Jörg

  9. Ich habe mein Mäxchen wieder aufbauen lassen, der war ca. 500€ unter wirtschaftlichen Totalschaden.

    Das hatte ich aber nur machen lassen, weil er wenig km hatte und ich auch sonst sehr zufrieden mit dem Auto war. Die Werkstatt war auf Karosseriearbeiten und Lackierung spezialisiert und nutzt selbst etliche S-MAX.

     

    Die Werkstatt war allerdings nicht sehr begeistert, daß ich nach Ende der Instandsetzung auch auf einen neuen TÜV bestanden habe, der wurde dann halt drei Monate früher gemacht. Meine Stammwerkstatt hat ihn sich inzwischen mal genauer angesehen und auch keinen grund zum Meckern gefunden.

     

    Kaufen würde ich aber einen Unfallwagen auf keinen Fall, da man nie weiß, ob er nbur zusammengeschuster wurde oder fachmännisch instandgesetzt.

     

    Ich sehe da für dich folgende Möglichkeiten:

    • Entweder du behälst den rep. Wagen und kannst damit leben
    • Du verkaufst den zerschrotteten Wagen und versuchst mit Restwert und Zahlung der Versicherung dir einen anderen zu besorgen (dürfte aber einigen Verlust bieten)
    • du läßt ihn erst instandsetzen und verkaufst ihn dann (auf Grund des Vorschadens wird da auch nicht mehr viel rumkommen, denn die Vorschäden darfst du nicht verschweigen - die waren ja beide bei dir)

     

    Gruß Jörg

  10. Bei meinem war die komplette linke Seite inkl. Motorhaube und zwei Rädern jenseits der 10K.

    Wenn dann noch eine defekte Achse dazu kommt, kann es schon ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.

    Gehe besser schon mal auf die Suche, aber warte mit dem Kaufvertrag, bis die Versicherung nickt.

     

    Gruß Jörg

    • Like 1
  11. Die bessere Alternative ist (sofern du mit Beifahrer fährst), dem Beifahrer ein Navi oder ähnliches Warngerät zu geben.

    Denn dem Beifahrer ist so etwas nicht untersagt - er fährt ja nicht und unterliegt somit nicht der StVO. Er muß sich halt nur bei einer Kontrolle alks Eigentümer des Gerätes zu erkennen geben!

     

    § 23 Abs. 1 b StVO gilt nur für den Fahrer

     

    Darin ist geregelt, dass es einem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt ist, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, dass dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

     

    Im weiteren Verlauf der Vorschrift heißt es: „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“.

     

     

    Also alles nur eine Frage der Auslegung.

     

    Gruß Jörg

  12. Gestern abend habe ich mein Mäxchen wieder abgeholt. Nach den Worten des Werkstattmeisters hat die Zündspule des dritten Zylinders bei niedrigen Drehzahlen durchgeschlagen. Interressant ist natürlich, daß keinerlei Fehlermeldungen da waren. Jetzt läuft er wieder, wie er soll.

    Anscheinend hat es mei Mäxchen in der Werkstatt letzte Woche so gefallen, daß er wieder hin wollte. Hoffentlich will er nicht wieder so schnell hin. :)

     

    Gruß Jörg

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